BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 34/06 vom 15. November 2007 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850 Abs. 3 lit. b Private Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Kurz und Handelsrichter Dr. Schleich aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6.9.2007 folgendes Z w i s c h e n -
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) war bereits vielfach Gegenstand von Erörterungen und teilweise heftiger Kritik. Völlig unbeachtet ist dabei bislang die Frage geblieben, ob sich die Reichweite des Gesetzes auf die im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehenden Aktiengesellschaften beschränkt. Ausgelöst durch einige Beiträge in der Tagespresse hat sich nun aber eine Diskussion um die Anwendbarkeit des Gesetzes auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung entzündet. Der vorliegende Beitrag untersucht die vertretenen Positionen umfassend und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.