BGH, Urteil vom 9.4.2013 - II ZR 3/12 LeitsatzDer Gesellschafter einer Personengesellschaft hat grundsätzlich ein Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Dies gilt in der Regel auch über das Bestehen der
BGH, Urteil vom 9.4.2013 - II ZR 273/11 Leitsatz1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des
Die Kontrolle von Inkassofirmen müsse intensiviert werden, um windige Betriebe und unseriöse Geschäftspraktiken besser in den Griff zu bekommen und so überzogenen Kostenbelastungen von Bürgern entgegenzuwirken, bei denen Schulden eingetrieben werden.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFMSteuer- Anpassungsgesetz, 17/12603, 17/13036) wurde einweiterer von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf
Banken müssen in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Dies sieht der vom Finanzausschuss am 15.5.
Der BGH hat mit Urteil vom 9.4.2013 – II ZR 3/12 - entschieden: Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat grundsätzlich ein Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Dies gilt in der Regel auch über das
BT: Bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht sollen in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag
Der BGH hat mit Urteil vom 9.4.2013 – II ZR 273/11 - entschieden: a) Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf
Auf die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13057). Die Pläne richten sich gegen negative Aspekte des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos. Die Vorlage kritisiert, dass wegen solcher
Das OLG München hat mit Beschluss vom 10.4.2013 – 7 AktG 1/131 - entschieden: Für die Feststellung des sogenannten „Bagatellquorums“ im Freigabeverfahren ist es erforderlich, dass der Aktionär die Aktien im erforderlichen Umfang zum Zeitpunkt der
Das OLG München hat mit Urteil vom 10.4.2013 – 20 U 4749/12 - entschieden: 1. Enthält die jeweilige Prospektangabe keine Beschränkung auf die übliche Beschaffenheit und den Stand der Technik, so wird gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB die geschuldete
Im Prozess um Marktmanipulation und Insiderhandel, der auf Strafanzeigen der BaFin zurückgeht, hat das LG München am 29.4.2013 einen 45-jährigen Geschäftsmann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Für Geschädigte ordnete
Im weltweiten Patentkrieg in der Mobilfunkbranche geht die Europäische Kommission gegen den Handyhersteller Motorola Mobility vor. Die EU-Wettbewerbsaufsicht ist zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Motorola seine marktbeherrschende Stellung
OLG München, Beschluss vom 10.4.2013 - 7 AktG 1/13 § 16 Abs 3 UmwG, § 125 UmwG, § 67 Abs 2 AktGLeitsatz1. Für die Feststellung des sogenannten "Bagatellquorums" im Freigabeverfahren ist es erforderlich, dass der Aktionär die Aktien im erforderlichen
OLG München, Urteil vom 10.4.2013 - 20 U 4749/12 Orientierungssatz1. Enthält die jeweilige Prospektangabe keine Beschränkung auf die übliche Beschaffenheit und den Stand der Technik, so wird gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB die geschuldete
OLG München, Urteil vom 17.4.2013 - 3 U 2384/12 Orientierungssatz1. Die Gründungsgesellschafterin einer Publikums-Kommanditgesellschaft haftet unter dem Gesichtspunkt der Vertrauenshaftung (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) für die Richtigkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.4.2013 - I-3 U 31/12, 3 U 31/12 Leitsatz1. Wer ein Fahrzeug als „Oldtimer mit Macken" (hier: Porsche 911Targa, Erstzulassung 2/1973, Kilometerstand 95.000) kauft, muss mit der vorausgesetzten oder üblichen Beschaffenheit
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.4.2013 - 4 U 52/12 - 16, 4 U 52/12Leitsatz1. Ein Recht des Käufers zum Rücktritt ohne Gewährung eines zweiten Nachbesserungsversuchs kann zu bejahen sein, wenn dem Verkäufer beim ersten Nachbesserungsversuch gravierende
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.