BGH: Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren
BGH: Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren
Ein Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren unterfällt der speziellen fracht-vertraglichen Verjährungsregelung des § 439 HGB, weil die Verzollung des Frachtgutes eine notwendige Voraussetzung für den Weitertransport der Importware zum Empfänger ist. Die Vorschrift des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB kommt auch auf einen vom Unterfrachtführer gegen den Hauptfrachtführer geltend gemachten Aufwendungsersatzanspruch aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Anwendung.
BGH, Urteil vom 7.3.2013 - I ZR 186/11