Das FG Köln hat mit Urteil vom 30.5.2018 – 3 K 2086/17 - entschieden:
1. Nach § 171 Abs. 14 i. V. m. § 228 AO endet die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO noch nicht verjährt ist; die Vorschrift greift nicht ein, wenn es um die Erstattung von durch Steuerabzug erhobener Einkommensteuer im Wege der Anrechnung auf die Jahressteuer geht.
...
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.9.2018 – 6 K 454/15 K - entschieden:
1. Die Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung des § 10d Abs. 2 S. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung ist nicht sachgerecht.
...
Der EuGH hat mit Urteil vom 17.10.2018 – C-249/17, Rayanair - entschieden: Die Art. 4 und 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sind dahin auszulegen, ...
Der EuGH hat mit Urteil vom 18.10.2018 – C-153/17, Volkswagen Financial Services - entschieden: Art. 168 und Art. 173 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass zum einen Gemeinkosten für Ratenkaufgeschäfte mit beweglichen Sachen – wie die im Ausgangsverfahren streitigen Geschäfte – selbst dann, ...
BMF, Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.9.2018 – IV C 7 – S 4505/07/10001 :002
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, 31.3.1982 – II R 92/81, BStBl. II 1982, 424; BFH, 8.6.1988 – II R 143/86, BStBl. II 1988, 785) können personenbezogene Befreiungsvorschriften (u. a. § 3 Nr. 6 GrEStG) in Fällen der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) grundsätzlich nicht angewendet werden. Der BFH hat dies damit begründet, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 2.8.2018 – V R 6/16 - entschieden: Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG gilt nicht für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen.
Der BFH hat mit Urteil vom 27.6.2018 – X R 44/16 - entschieden: Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (entgegen EStH 2017, § 11 EStG H 11, Stichwort Allgemeines, „Kurze Zeit“).