BFH: Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils
Der BFH hat mit Beschluss vom 10.10.2018 – X R 18/16 (NV) - entschieden:
1. Ergeht ein Urteil in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist es ohne rechtliche Wirkung ergangen und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben.
2. Bei Unterbrechung eines Revisionsverfahrens vor dem BFH wegen Insolvenz des Steuerpflichtigen ist § 249 Abs. 3 ZPO auch bei vorherigem Verzicht auf mündliche Verhandlung nicht entsprechend anwendbar.
(Leitsätze der Redaktion)