BMF: Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager – Anwendungsregelung verlängert
BMF, Schreiben vom 31.10.2018 – III C 3 - S 7103-a/15/10001
Durch das BMF-Schreiben wird die Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 10.10.2017 (BStBl I 2017, 1442) zu grenzüberschreitenden Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager erneut verlängert und die Frist der Übergangsregelung auf den „1. Januar 2020“ festgesetzt.