BFH: Ertragsteuerliche Beurteilung einer Einnahme für die Zurverfügungstellung eines eigenen Grundstücks zum Zwecke der ökologischen Aufwertung zu einer Ausgleichs-/Ersatzfläche
Der BFH hat mit Urteil vom 20.7.2018 – IX R 3/18 (NV) - entschieden:
1. Wer einem anderen zeitlich begrenzt unbewegliches Vermögen oder Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, gegen Entgelt zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt, erzielt Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
2. Ob eine Vereinbarung zu einer Nutzung berechtigt oder den Eigentümer zur Unterlassung einer bestimmten Nutzung verpflichtet, hat das FG als Tatsacheninstanz zu beurteilen; maßgebend dafür ist der wirtschaftliche Gehalt der zugrunde liegenden Vereinbarung und wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt.
(Leitsätze der Redaktion)