BMF: InvStG 2018 – Fristverlängerung der Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des Schreibens vom 8.11.2017
BMF, Schreiben vom 2.11.2018 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :010
Das BMF hat in einem Antwortschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und den Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) sowie nachrichtlich an andere Institutionen der Kreditwirtschaft für Einzelfragen zum InvStG 2018 die Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des Schreibens vom 8.11.2017 vom 31.12.2018 auf den 30.6.2019 verlängert.