BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 30.9.2008, 1 ABR 81/07Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender - Einsatz von Auszubildenden in anderen BetriebenTenorDie Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln
6 Sa 225/086 Ca 265/07(Arbeitsgericht Weiden)Verkündet am: 04.11.2008Landesarbeitsgericht NürnbergIm Namen des VolkesURTEILIn dem RechtsstreitA…- Klägerin und Berufungsklägerin -Prozessbevollmächtigte/r:…gegenFirma B…- Beklagte und Berufungsbeklagte
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 08.10.2008 Aktenzeichen: 5 AZR 8/08 Rechtsgebiete: Sanierungstarifvertrag der P H AG, TVG, AEntG, BGB, SGB IV Vorschriften: Sanierungstarifvertrag der P H AG vom 10. April 2000 TVG § 3 Abs.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2008 - 9 Sa 572/08SachverhaltDie Klägerin (geboren am 29.12.1959) ist alleinerziehende Mutter von zwei unterhaltsberechtigten Kindern. Sie wurde von der Beklagten zum 01.12.2000 als Krankenschwester in der Altenpflege
BAG, Beschluss vom 28.8.2008 - 1 ABR 16/07LeitsatzArbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...