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LG Hamburg, Beschluss vom 13.3.2009 - 312 O 128/09Aus den GründenI. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.7.2009 - 3 U 525/09 Aus den GründenAuch nach nochmaliger Beratung erweist sich die Berufung als unbegründet. Zur Begründung wird im Wesentlichen auf den bereits erteilten richterlichen Hinweis vom 19.05.2009 Bezug
LG Köln, Urteil vom 26.11.2009 - 31 O 607/09 SachverhaltDer Antragsteller ist Rechtsanwalt In Köln. Die Antragsgegnerin zu 1) ist eine Tochtergesellschaft der DEKRA, einer auf Prüfung von Qualität von Produkten und Dienstleistern spezialisierte
LG München I, Beschluss vom 24.9.2009 - 17 HK T 15914/09SachverhaltMit Anmeldung vom 18.5.2009 würde zur Eintragung in das Handelsregister bezüglich der Beschwerdeführerin angemeldet, dass die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst und
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