OLG München, Urteil vom 23.12.2009 - Aktenzeichen 7 U 3582/09 (Vorinstanz: LG München I 19.06.2009 34 O 12938/08 ) 1. Eine in einem Handelsvertretervertrag neben einer Provision vereinbarte Provisionsgarantie ist nicht zwingend im Sinne eines der
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LG Hamburg, Beschluss vom 13.3.2009 - 312 O 128/09Aus den GründenI. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.7.2009 - 3 U 525/09 Aus den GründenAuch nach nochmaliger Beratung erweist sich die Berufung als unbegründet. Zur Begründung wird im Wesentlichen auf den bereits erteilten richterlichen Hinweis vom 19.05.2009 Bezug
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