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WRP 2013, 1196
BGH 
Zivilrecht: Vorbeugende Unterwerfungserklärung (Urteil vom 28.02.2013, I ZR 237/11)

Die unaufgeforderte Übersendung einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Urheberrechtsberechtigten dar, wenn der Versender zuvor bereits von anderen Rechteinhabern wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war.

BGH, WRP 2013, 1196-1198 (Urteil vom 28.02.2013, I ZR 237/11)

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