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WRP 2013, 1194
BGH 
Markenrecht: Schokoladenstäbchen II (Beschluss vom 28.02.2013, I ZB 56/11)

a) Die graphische Darstellbarkeit und die für die Bejahung der Markenfähigkeit erforderliche hinreichende Bestimmtheit einer Marke im Sinne von Art. 2 MarkenRL gehören zu den wesentlichen Grundlagen des harmonisierten Markenrechts und fallen daher unter den Begriff der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 6quinquies Abschn. B S. 1 Nr. 3 PVÜ, Art. 5 Abs. 1 MMA.

BGH, WRP 2013, 1194-1196 (Beschluss vom 28.02.2013, I ZB 56/11)

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