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WRP 2014, 185
BGH 
Kartellrecht: VBL-Gegenwert (Urteil vom 06.11.2013, KZR 58/11)

a) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist jedenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 – IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93).

BGH, WRP 2014, 185-192 (Urteil vom 06.11.2013, KZR 58/11)

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