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K&R 2015, 127
OLG Köln 
Zur Verwechslungsgefahr für Titel “Kinderstube” im Online- und Printbereich (Urteil vom 24.10.2014, 6 U 211/13)

Wird eine mit einem Titel einer Druckzeitschrift verwechslungsfähige Bezeichnung für einen Internetauftritt verwendet, so besteht grundsätzlich keine unmittelbare Verwechslungsgefahr, solange es sich nicht um einen bekannten Zeitschriftentitel handelt.

OLG Köln, K&R 2015, 127-131 (Urteil vom 24.10.2014, 6 U 211/13)

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