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K&R 2015, 127
BGH 
ZOOM/ZOOM: Keine markenrechtliche Ähnlichkeit zwischen Kopierpapier und Printmedien (Beschluss vom 03.07.2014, I ZB 77/13)

Die Ware “Papier für Kopierzwecke” und die Waren “Printmedien, nämlich Druckschriften, Druckerzeugnisse, insbesondere Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Fotografien” sind einander nicht ähnlich im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2015, 127 (Beschluss vom 03.07.2014, I ZB 77/13)

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