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K&R 2015, 134
OLG Köln 
Wetteronline: Streitwert und Kostenquote bei unzulässiger Tippfehler-Domain (Urteil vom 21.11.2014, 6 U 187/11)

Wird ein einheitlicher wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag kumulativ auf mehrere Ansprüche gestützt, so hat keine schematische Erhöhung des Streitwerts zu erfolgen. Vielmehr ist der Streitwert für einen der Ansprüche, wie im Fall der eventuellen Klagehäufung, unter Berücksichtigung des unveränderten Angriffsfaktors angemessen zu erhöhen (Fortführung von BGH, WRP 2014, 192).

OLG Köln, K&R 2015, 134-137 (Urteil vom 21.11.2014, 6 U 187/11)

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