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WRP 2018, 1471
BGH 
Kartellrecht: EDEKA/Kaiser’s Tengelmann II (Beschluss vom 17.07.2018, KVR 64/17)

a) Die Befugnisse des Bundeskartellamts, einem (drohenden) Verstoß gegen das Vollzugsverbot entgegenzuwirken, richten sich in dem Verfahrensabschnitt bis zur Entscheidung über die Untersagung oder Freigabe des Zusammenschlussvorhabens nach § 60 Nr. 1 Alt. 2 GWB.

BGH, WRP 2018, 1471-1476 (Beschluss vom 17.07.2018, KVR 64/17)

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