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WRP 2014, 183
BGH 
Urheberrecht: Terminhinweis mit Kartenausschnitt (Urteil vom 04.07.2013, I ZR 39/12)

a) Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 – I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. [= WRP 2003, 1341] – Paperboy).

BGH, WRP 2014, 183-185 (Urteil vom 04.07.2013, I ZR 39/12)

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