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WRP 2015, 239
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „Wetteronline“ (Urteil vom 21.11.2014, 6 U 187/11)

Wird ein einheitlicher wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag kumulativ auf mehrere Ansprüche gestützt, so hat keine schematische Erhöhung des Streitwerts zu erfolgen. Vielmehr ist der Streitwert für einen der Ansprüche, wie im Fall der eventuellen Klagehäufung, unter Berücksichtigung des unveränderten Angriffsfaktors angemessen zu erhöhen (Fortführung von BGH, WRP 2014, 192).

OLG Köln, WRP 2015, 239-241 (Urteil vom 21.11.2014, 6 U 187/11)

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