BFH, Urteil vom 8.8.2013 - V R 8/12leitsatz1. Der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG steht nicht entgegen, wenn der Unternehmer seine Leistungen nicht selbst gegenüber den Patienten ausgeführt und abgerechnet hat. Der Subunternehmer muss dann aber
BFH, Urteil vom 21.8.2013 - V R 20/12leitsatz1. Zur Auslegung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL:a) Kann ein Mitgliedstaat das ihm eingeräumte Ermessen zur Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter dahingehend ausüben, dass er zwar
EuGH, Urteil vom 7.11.2013 - verb. Rs. C-249/12 und C-250/12;leitsatzDie Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, insbesondere ihre Art. 73 und 78, ist dahin auszulegen, dass, wenn der Preis
FG Hamburg, Urteil vom 21.8.2013 - 1 K 87/12SachverhaltDie Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Tagegeldern für eine Feldoperation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Aserbaidschan.Die Kläger,
FG Hamburg, Beschluss vom 11.9.2013 - 4 K 250/11SachverhaltI. Die Beteiligten streiten über die Einreihung zweier Waren. 1. Die eine der beiden Waren trägt die Bezeichnung "A". Es handelt sich um einen einmal verwendbaren Indikator, der durch eine
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.3.2013 (BGBl. I S. 556) ist die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt, verbessert
Anpassung der Abschnitte 4.14.5, 4.14.7 und 4.14.9 UStAE aufgrund der Änderung des § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG im AmtshilfeRLUmsG. BMF, Schreiben vom 8.11.2013 – IV D 3 – S 7170/12/10001 Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl. I, 285, BStBl. I, 188) haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben. Das BMF-Schreiben vom 3.1.2013
Aufgrund des § 9 Abs. 4a S. 5 ff. Einkommensteuergesetz macht das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste
FG Münster, Urteil vom 27.9.2013 - 14 K 1917/12 AOSachverhaltStreitig ist, ob ein Einkommensteuer(ESt)-Erstattungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört.Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn X K (K ) bestellt. Das
FG Köln, Urteil vom 12.9.2013 - 10 K 692/13SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte wegen unberechtigtem Ausweis von Umsatzsteuerbeträgen eine Steuerfestsetzung auf der Grundlage von § 14c Abs. 2 S. 2 UStG vornehmen durfte und
BFH, Urteil vom 27.8.2013 - VIII R 9/11LeitsatzÜbersieht das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8.4.2013 - 10 K 3512/11SachverhaltStreitig ist die Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides. Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft; einziger Kommanditist ist Herr a A, Komplementärin ist die a A GmbH. Zweck
BFH, Beschluss vom 13.5.2013 - I R 39/11Amtliche Leitsätze1. Ist eine ausländische Familienstiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt, ist der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Stifter ungeachtet der Einkommenszurechnung
BFH, Urteil vom 13.6.2013 - III R 58/12Leitsätze1. Ein Kind, das die Suche nach einem Ausbildungsplatz während der Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es die Bemühungen um
In Abschn. 4.14.5 Abs. 7 UStAE nach S. 5 wird folgender neuer S. 6 angefügt: „6Die vertragliche Regelung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zentralen Knochenmarkspender- Register Deutschland schließt auch
Das BMF hat zu den Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das AmtshilfeRLUmsG Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst. Es hat sich dabei u. a. zum maßgeblich anzuwendenden Recht für die Rechnungserteilung geäußert und klargestellt, dass