Unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 22.10.2013 wird Rn. 4 S. 3 des BMF-Schreibens vom 23.12.2010 (BStBl. 2011 I S. 37) durch folgende Sätze ersetzt: „Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und
Gemäß dem BMF-Schreiben ist im Einklang mit der EuGH Rechtsprechung eine Eingliederung von Nichtunternehmern in Organkreise ausgeschlossen. Die Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 8.8.2013, V R 18/13, und damit dessen allgemeine Anwendung über den
FG Hamburg, Urteil vom 10.9.2013 - 3 K 80/13A. Sachverhaltwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin aus ihrer Tätigkeit als Krankengymnastin mit eigener Krankengymnastik-Praxis in den Jahren 2007 bis 2009 Einkünfte aus selbständiger
BFH, Urteil vom 18.12.2013 - III R 56/12Amtliche Leitsätze1. Die Einhaltung der Zugehörigkeitsvoraussetzung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 2007 bestimmt sich nicht allein danach, ob das Wirtschaftsgut innerhalb des Bindungszeitraums
BFH, Urteil vom 16.1.2014 - IV R 15/13Amtlicher LeitsatzDie Antragsfrist des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. beginnt frühestens ab dem Wirtschaftsjahr, in dem der Steuerpflichtige auch die Voraussetzungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt.SachverhaltA.