Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Grund dafür ist die Steuergesetzgebung des Landes, das für Immobilieneinkünfte unterschiedliche Bewertungsmethoden vorsieht. Die Folge davon ist, dass die Einkünfte von in Belgien ansässigen Personen aus im Ausland gelegenen Immobilien zu einem höheren Wert angesetzt werden als Einkünfte aus vergleichbaren, in Belgien gelegenen Immobilien.
Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften dieser Länder beinhalten unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider.
Die Kommission hat am Mittwoch, den 17.6.2015 einen Aktionsplan verabschiedet, um missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenzuwirken, nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten und das Geschäftsumfeld im europäischen Binnenmarkt verbessern. Ziel ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa gerechter, effizienter und wachstumsfreundlicher gestalten.