Anlässlich des verabschiedeten Kabinettsbeschlusses weist die Bundessteuerberaterkammer darauf hin, dass nicht nur die „minimalinvasive Lösung“ ein Modell für die Anpassung der Erbschaftsteuer sein könne. Unabhängig davon begrüßt die BStBK, dass sich die große Koalition auf den heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer geeinigt hat.
GA Jääskinen, Schlussanträge vom 25.6.2015 – C 174/14, Saudaçor – Sociedade Gestora de Recursos e Equipamentos de Saúde dos Açores SA gegen Fazenda Pública, ECLI:EU:C:2015:430
Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform, auf den sich die Regierungskoalition nun geeinigt hat, enthält nach Einschätzung von Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), immer noch zahlreiche Mängel.
Der Bund der Steuerzahler macht sich für eine unbürokratische und sachgerechte Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes stark. In einer Stellungnahme schlägt der Verband entsprechende Maßnahmen für die Übertragung von Unternehmen an die nächste Generation vor. In diesem Sinne sollte das Konzept des Bundesfinanzministeriums nachgebessert werden. Nicht haltbar ist der bisherige Vorschlag zur Lohnsummenaufzeichnung.
Mit Schreiben vom 26. Juni 2015 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines Anwendungsschreibens im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31. Mai 2013 geschlossenen FATCA-Abkommen an bestimmte Verbände versandt.
Die Bundessteuerberaterkammer fordert in der anstehenden Anpassung der Erbschaftsteuer einen geringeren Grad an Komplexität und einen stärkeren Fokus auf Praktikabilität.