Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 07.05.2008 Aktenzeichen: 4 AZR 229/07 Rechtsgebiete: TV für studentische Hilfskräfte II, TV über eine Zuwendung für Angestellte, TV vom 31. Januar 2003 zur Änderung der Zuwendungstarifverträge
BAG, Urteil vom 20.3.2008 - 8 AZR 1016/06Orientierungssätze:1. Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.2. Die Unterrichtung ist nicht ordnungsgemäß, wenn eine Darstellung der begrenzten gesamtschuldnerischen
BAG, Urteil vom 7.5.2008 - 7 AZR 198/07LEITSÄTZE DES BEARBEITERS1. Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die
BAG, Urteil vom 3.4.2008 - 2 AZR 500/06Leitsätze1. Sozialwidrige Kündigung, weil für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestand und diese ihm im Wege der Änderungskündigung hätte angeboten werden müssen. 2. Ergibt sich bei einer
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart Urteil verkündet am 29.04.2008 Aktenzeichen: 10 U 233/07 Rechtsgebiete: BGB, HGB Vorschriften: BGB § 314 Abs. 2 HGB § 89a Beleidigt ein Mitarbeiter eines Unternehmens in der Erregung einen
BAG, Urteil vom 16.4.2008 - 7 AZR 1048/06Orientierungssätze:1. Eine nur mündlich vereinbarte Befristung ist nach § 14 Abs. 4 TzBfG, § 125 Satz 1 BGB nichtig, so dass bei Vertragsbeginn nach § 16 Satz 1 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
ArbG Berlin, Urteil vom 28.11.2007 -75 Ca 12083/07 SachverhaltDie Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Entschädigung sowie Schadenersatz gemäß § 15 AGG wegen Benachteiligung bei einem Einstellungsvorgang.Der 1961 geborene Kläger ist
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 13.02.2008 Aktenzeichen: 2 AZR 1041/06 Rechtsgebiete: KSchG Vorschriften: KSchG § 1 Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...