Der BFH hat im Urteil vom 22.11.2011 – VII R 63/ 10 – entschieden: Die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers nach § 74 AO erstreckt sich nicht nur auf die dem Unternehmen überlassenen und diesem dienenden Gegenstände,
Wie bereits angedroht, wollen die SPD-Länder dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen, so Nils Schmid, FinMin in Baden-Württemberg (HB vom 1.2.2012, S. 18), da es gegen die Steuergerechtigkeit verstoße, weil besonders schwere Fälle von
Der Finanzausschuss des Bundestags stimmte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betr. Vorrechte und Steuerbefreiungen für EU-Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (17/8236): am 25.1.2012 zu. (hib vom 25.1.
Das BMF hat durch Schreiben vom 19.1.2012 – IV D 3 – S 7155-a/11/10002 – die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1.1.2012 akutalisiert.
Der BFH hat im Urteil vom 15.9.2011 – V R 8/11 – entschieden: Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich i. S. d. § 15a Abs. 1 S. 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die
Das BMF hat durch Schreiben vom 18.1.2012 – IV D 3 – S 7117/11/10001 – auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 (BGBl. I 2011, 2592) reagiert. Durch Art. 23 dieses Gesetzes wird § 3a Abs. 8 S. 1 UStG geändert. Danach ist
Das BMF hat im Schreiben vom 19.1.2012 – IV D 3 – S 7117-a/10/10001 – auf das EuGH-Urteil vom 27.10.2011 – C-530/09 reagiert. Darin hat der EuGH unter Berücksichtigung der bis zum 31.12.2009 geltenden Unionsrechtslage entschieden, dass sonstige
Der BFH hat im Urteil vom 23.11.2011 – XI R 6/ 08 – entschieden: Die Leistungen eines Partyservice- Unternehmens stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19 %) unterliegen. Anderes gilt
BFH, Urteil vom 23.11.2011 - XI R 6/08Leitsätze1. Die Leistungen eines Partyservice stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz unterliegen.2. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich
BFH, Urteil vom 15.9.2011 - V R 8/11LeitsätzeDie für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit
BFH, Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11LeitsatzDer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters liegt im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für ein häusliches
BFH, Urteil vom 27.10.2011 - VI R 71/10LeitsätzeBei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.SachverhaltStreitig ist, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als
Der BFH hat im Urteil vom 14.12.2011 - I R 92/10 - entschieden: Eine verdeckte Einlage ist keine Einnahme i. S. von § 8 Abs. 1 S. 1 InvStG a. F. und löst deswegen keinen Aktiengewinn i. S. von § 8 Abs. 3 InvStG a. F. aus. Bei einem negativen
BFH, Urteil vom 14.12.2011 - I R 92/10 Leitsätze1. Eine verdeckte Einlage ist keine Einnahme i.S. von § 8 Abs. 1 Satz 1 InvStG a.F. und löst deswegen keinen Aktiengewinn i.S. von § 8 Abs. 3 InvStG a.F. aus.2. Bei einem negativen Aktiengewinn i.S. von
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 27.10.2011 – VI R 71/10 – und vom 8.12.2011 – VI R 13/11 – erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern judiziert. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27.10.2011) und
Das BMF hat am 20.1.2012 die Liste mit den anzuwenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung.
Das FG Münster hat im Urteil vom 14.12.2011 – 10 K 811/11 L – entschieden: Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers – nach einem eventuellen Lohnsteuer-Jahresausgleich