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Steuerrecht
25.01.2012
Steuerrecht
BFH: Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Der BFH hat in zwei Urteilen vom 27.10.2011 – VI R 71/10 – und vom 8.12.2011 – VI R 13/11 – erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern judiziert. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27.10.2011) und Richter (Urteil vom 8.12.2011) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können. Der Mittelpunkt der gesamten Betätigung ist – wie bisher – qualitativ und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bestimmen. Das gilt jedenfalls, wenn der Steuerpflichtige – wie in den Streitfällen – lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit ausübt. Beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden. Unerheblich ist dagegen, wie viele Stunden der Steuerpflichtige in seinem häuslichen Arbeitszimmer zubringt.
(PM BFH vom 25.1.2012)

Volltext der Urteile: // BB-ONLINE BBL2012-285-2 // BB-ONLINE BBL2012-285-3 unter www.betriebs-berater.de

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