BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12 Amtliche Leitsätze1. Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer
OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2013 - 9 U 58/13 (Hs)SachverhaltI.Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird vorab gemäß § 540 Abs. 1, Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils sowie den Beschluss vom 28.06.2013 zur Ergänzung des
BGH, Urteil vom 10.4.2014 - III ZR 335/13 Amtliche Leitsätze1. Zur Unverzüglichkeit einer Verzögerungsrüge in einem Verfahren, das bei Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen
BGH, Urteil vom 22.1.2014 - XII ZR 68/10 Amtlicher LeitsatzEine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter
BGH, Urteil vom 17.10.2013 - I ZR 41/12 Amtlicher LeitsatzDie Bestimmungen der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und § 92 Abs. 1 UrhG sind Auslegungsregeln und kommen als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr.
EuGH, Urteil vom 8.4.2014 - verb. Rs. C-293/12 und C-594/12, Digital Rights Ireland Ltd gegen Minister for Communications, Marine and Natural Resources, Minister for Justice, Equality and Law Reform u. a. und Kärntner Landesregierung, Michael
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.4.2014 - 3-05 O 8/14 Amtlicher LeitsatzEine von Aufsichtsrat nach der Satzung zulässig beschlossene Verkleinerung des Vorstandes stellt für das einzelne Vorstandsmitglied während seiner laufenden Bestellungsperiode
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OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.4.2014 - 7 U 177/13 Amtlicher LeitsatzDer Rechtsprechungsgrundsatz des EuGH, dass es für die Rechtzeitigkeit der Leistung auf die Gutschrift auf dem Empfängerkonto ankommt, gilt auch im Rechtsverkehr zwischen Privaten und
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.3.2014 - 19 W 15/14 Amtliche Leitsätze1. Die Darlegungslast dafür, dass den Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zuzumuten ist (§ 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), trägt der Insolvenzverwalter.2. Dementsprechend wird die für
BGH, Beschluss vom 17.3.2014 - NotZ(Brfg) 21/13 Amtlicher LeitsatzDie in § 47 Nr. 1, § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze ist - die Anwendbarkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) unterstellt - mit Art. 15, 16, 17 und 21 GRC
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