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WRP 2013, 1601
BGH 
Markenrecht: VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion (Urteil vom 11.04.2013, I ZR 214/11)

a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor.

BGH, WRP 2013, 1601-1608 (Urteil vom 11.04.2013, I ZR 214/11)

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