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WRP 2016, 370
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Umfang des nationalen Bekanntheitsschutzes einer Gemeinschaftsmarke für Schokoriegel (Urteil vom 17.09.2015, 6 U 148/14)

Für den Bekanntheitsschutz einer Gemeinschaftsmarke (Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. c) GMV) reicht es aus, wenn der hierfür erforderliche Bekanntheitsgrad nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird; der Bekanntheitsschutz ist dann jedoch ebenfalls auf dieses Gebiet beschränkt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 370-373 (Urteil vom 17.09.2015, 6 U 148/14)

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