Ein Mitgliedstaat kann die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung eines Erzeugnisses, das pflanzliche Eiweiße enthält, nicht verbieten, wenn er keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt hat
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 4. 10. 2024 – verb. Rs. C-541/20 bis C-555/20; Republic of Lithuania, Republic of Bulgaria u.a. gegen European Parliament u.a.; ECLI:EU:C:2024:818
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