OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.3.2009 - I-26 W 5/08 (AktE) SachverhaltMit dem am geschlossenen Beherrschungsvertrag unterstellte die B die Leitung ihrer Gesellschaft der A.Gemäß § 3 des Beherrschungsvertrages garantiert die A. den außenstehenden
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.1.2009 - I-26 W 7/07 (AktE)Leitsätze1. Auch bei Unternehmen der Daseinsvorsorge, die dauerhaft Verluste erwirtschaften, erfolgt die Unternehmensbewertung in Spruchsachen grundsätzlich anhand der Ertragswertmethode.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - I-26 W 6/08 (AktE) SachverhaltDie Antragsteller waren Aktionäre der A..Die A. wurde mit Verschmelzungsvertrag vom auf die B. verschmolzen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am und wurde am im
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.5.2008 - I-26 W 16/06 AktE SachverhaltAm 20.10.2004 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der rh. Rh. E. AG (nachfolgend: rh.) die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beschwerdegegnerin
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.1.2009 - 2 W 68/07 SachverhaltA.Mit der sofortigen Beschwerde verfolgen die Antragsteller zu 3., 4., 5., 6., 7. und 10. (im Folgenden: Beschwerdeführer) ihr Begehren weiter, eine Erhöhung der von der
Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.12.2008 - 10 K 120/04, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 5/09) Leitsätze (des Kommentators)1. Noch nicht realisierter Aufwand für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung ist nur zu berücksichtigen, wenn er mit
-tb- Der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat beschlossen, die Bestimmungen zur Überprüfung ausländischer registrierter Prüfungsgesellschaften zu korrigieren (hier). Danach kann der PCAOB die erstmalige Überprüfung spezifischer
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 24.6.2009 seine Stellungnahme zum vom IASB und FASB gemeinsam veröffentlichten Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung (DP Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with
-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen neuen Exposure Draft "Disclosures about the Credit Quality of Financing Receivables and the Allowance for Credit Losses" veröffentlicht (hier). Die Kommentierungsfrist endet am 24.8.2009
-tb- Die EU-Kommission hat beschlossen, die Mitgliedstaaten Irland, Italien, Österreich und Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der Abschlussprüferrichtlinie zu verklagen sowie Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg, Polen
-tb- Im Mai hatte das IFRIC eine vorläufige Agenda über dreizehn künftig zu behandelnde Themen veröffentlicht, die auf der Sitzung im Juli diskutiert werden sollen (hier). Das Committee of European Securities Regulators (CESR) hat zu dem
Die Ergebnisse der Sitzung des Standardisierungsrats (DSR) vom Juni 2009 und die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 133. Sitzung vom 1. bis 3.9.2009 stehen zum Download unter http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 25.6.2009 eine Anfrage (Request for Information) veröffentlicht, in der bis zum 1.9.2009 um Stellungnahmen zur Anwendbarkeit des Expected-Loss-Modells für die Bestimmung der Wertminderung bei
Die Stellungnahme der Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften (VMEBF) vom 18.6.2009 zum Diskussionspapier „Revenue Recognition in Contracts with Customers“ des IASB und des FASB finden Sie hier.
Banken können den Buchwert sog. toxischer Papiere, die in Zweckgesellschaften (Bad Banks) ausgelagert werden sollen, nicht beliebig hoch ansetzen. Dies hat die Bundesregierung (16/ 13310) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13091)
BMF, Schreiben vom 20.5.2009 - IV C 6 - S 2134/07/10005 Bezugnahme: BMF-Schreiben vom 25.3.1998 (BStBl. I S. 268), BMF-Schreiben vom 24.12.1999 (BStBl. I S.1076), BMF-Schreiben vom 26.11.2004 (BStBl. I S. 1190)Mit Urteil vom 17.7.2008 - I R 77/06 -
BFH, Urteil vom 23.4.2009 - IV R 62/06 Vorinstanz: FG Bremen vom 12.10.2006 - 1 K 181/05 (6) (EFG 2007, 575)Leitsätze1. Ob bei Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag eine voraussichtlich dauerhafte