Am 8.10.2013, 9.30–16.00 Uhr, richtet die WPK in Berlin gemeinsam mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und der German CPA Society e. V. (GCPAS) den ersten gemeinsamen Jour fixe zum Thema „International Developments in
Die Stimmung am globalen M&A-Markt bleibt nervös, obgleich der „Übernahmeappetit“ der Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten gestiegen ist und die Kassen für Übernahmefinanzierungen gut gefüllt sind. Das ist das Ergebnis des jüngsten KPMG
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ein Feedback Statement veröffentlicht, das die Ergebnisse des Konsultationsprojekts zu den Makro Hedging-Praktiken sowie der Feldstudie zum IFRS 9 „General Hedge Accounting Review
Der IASB hat die PDF-Dateien des ED/2013/7 Insurance Contracts, der am 20.6.2013 veröffentlicht wurde, aufgrund von Fehlern überarbeitet und die aktualisierten Dateien zur Verfügung gestellt (Standard/Basis for Conclusions/Illustrative Examples). Die
Familienunternehmen akzeptieren bei einem Börsengang einen höheren Abschlag vom möglichen Emissionspreis als andere Kapitalgesellschaften. Als Kompensation für den entgangenen maximalen Erlös dient ein vergleichsweise höherer nichtwirtschaftlicher
-tb- Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der International Federation of Accountants (IFAC) hat eine Recommended Practice Guideline 1 (RPG 1) „Reporting on the Long-Term Sustainability of an Entity’s Finances“
-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im Rahmen eines Post-Implementation Review offiziell mit der Überprüfung von IFRS 3 „Business Combination“ begonnen (www.ifrs.org). In Phase I der Überprüfung sollen zunächst die relevanten
-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben die Gründung einer gemeinsamen 10–15-köpfigen Beratungsgruppe bekannt gegeben (www.fasb.org). Die Gruppe („joint transition resource
IDW PS 322 n. F. regelt die Anforderungen an die Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen und gibt umfangreiche Anwendungshinweise und Erläuterungen zu deren Umsetzung. Der Hauptfachausschuss hat die Neufassung
Der Ergebnisbericht der 11. Sitzung des HGB-Fachausschusses (FA), der 3.Gemeinsamen Sitzung des IFRS- und HGB-FA sowie der 18. Sitzung des IFRSFA vom 10.–12.7. und das aktuelle Arbeitsprogramm des IFRS-FA stehen auf der DRSC-Homepage zum Download
In dem IDW-Prüfungshinweis „Besonderheiten bei der Prüfung einer Schlussbilanz i. S. d. § 17 Abs. 2 UmwG (IDWPH 9.490.1)“ werden Einzelfragen zur Prüfung einer umwandlungsrechtlichen Schlussbilanzundder hierüber erfolgenden Berichterstattung
Das AIFM-Umsetzungsgesetz ist am 22.7.2013 in Kraft getreten (vgl. dazu auch S. 1793f. in diesem Heft). Zuvor war esam 10.7. im Bundesgesetzblatt verkündet worden und bereits einen Tag später in Teilen wirksam. Das Kernstück des
In seiner Stellungnahme dazu fordert das IDW u. a., dass die Anforderungen an Nachweise nicht über das gesetzlich gebotene Maß hinausgehen dürfen. So sollten z. B. formelle Nachweispflichten und materielle Zuordnungskriterien aufeinander abgestimmt
Die Beschaffung von Fremdkapital ist für die Betriebe hierzulande derzeit kaum ein Problem; die Finanzierungsbedingungen sind laut einerUmfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gut. Die „Sonderauswertung Finanzierungszugang“
Die KfW Bankengruppe hati m Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ihr Beratungsprogramm„Runder Tisch“ für Unternehmen, die durc hdas Mai/Juni-Hochwasser 2013 geschädigt wurden, aufgestockt.DerSonderfonds aus Mitteln des
Der WPK-Ausschuss „Rechnungslegung und Prüfung“ möchte darauf aufmerksam machen, dass es sich bei Prüfung von Finanzanlagevermittlern nach § 24 Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV) um eine hochgradig anspruchsvolle gesetzliche
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) betont in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass auch für diese Jahresrechnung die uneingeschränkte Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten entsprechend § 249
Am 19.7.2013 ist eine Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Kraft getreten, die es der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) zukünftig ermöglicht, bei Anfragen ausländischer Prüferaufsichten zur Zusammenarbeit nicht nur