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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.08.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
OFD Niedersachsen: Was bedeutet SEPA für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?

Auch die Steuerverwaltung wird bis zum 1.2.2014 ihre Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschrifteinzugsverfahren) den Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) anpassen.
Schon 2006 wurden die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale „Bankleitzahl“ BIC (Bank Identifier Code) eingeführt. Seit einigen Jahren können Sie anstelle der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl in den Steuererklärungen IBAN und BIC eintragen, wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen.
Ab Februar 2014 löst die SEPA-Lastschrift die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig ab. Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften grundsätzlich IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.
Für die Zahler/innen ist die Umstellung auf die SEPA- Basislastschrift jedoch mit keinerlei Aufwand verbunden. Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des/der Zahlungspflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an den Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung des Zahlungskontos enthält. Nach Änderung der Geschäftsbedingungen der Banken (Zahlungsdienstleister) zum 9.7.2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden. Damit jedoch nicht alle Steuerpflichtigen, die dem FA eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein – im Rahmen von SEPA-Basislastschrift erforderliches – Mandat erteilen müssen, gibt es eine sog. Kontinuitätsregelung. Deshalb werden bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Basislastschrift-Mandate umgewidmet werden. Hierüber werden alle betroffenen Steuerpflichtigen rechtzeitig vor dem 1.2.2014 durch ein besonderes Mitteilungsschreiben informiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter „www.sepadeutschland.de“.
(www.ofd.niedersachsen.de)

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