Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.5.2011 – 9 AZR 197/10 – wie folgt: Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres, § 4 BUrlG. Der Arbeitgeber ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG
Das ArbG entschied in zwei Verfahren vom 3.5.2011 – 11 Ca 7326/10 und 9 BV 183/10 – wie folgt: In beiden Fällen hat das Gericht den angebotenen Videobeweis nicht verwertet und der Kündigungsschutzklage stattgegeben bzw. den Antrag des Arbeitgebers
Das BAG entschied in seinemUrteil vom24.2.2011 – 6 AZR 626/09 – wie folgt: § 7 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 BetrAVG gewährt dem Arbeitnehmer, dessen Versorgung in den letzten beiden Jahren vor dem Sicherungsfall auf einen anderen Arbeitgeber übertragen worden
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 8.12.2010 – 7 ABR 98/09 – wie folgt: Schuldrechtliche Regelungsabreden entfalten Wirkung nur zwischen den Tarifvertragsparteien. Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss oder die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.1.2011 – 1 AZR 375/09 – wie folgt: Die Betriebsparteien können durch eine Betriebsvereinbarung Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern begründen, nicht aber
BAG , Beschluss vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 98/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 17.03.2009 - Aktenzeichen 4 TaBV 168/08; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 14 BV 36/08; ) Amtliche Leitsätze: Eine
BAG, Urteil vom 11.1.2011 - 1 AZR 375/09SachverhaltDie Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und eine Bleibeprämie. Der Kläger war seit dem 1. März 1996 bei der S AG beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis ging zum 1. Oktober 2005 auf die B
BAG, Urteil vom 19.1.2011 - 10 AZR 863/09SachverhaltDie Parteien streiten über eine restliche Jahressonderzahlung für das Jahr 2007. Der Kläger ist beim Beklagten seit dem 1. November 1991 als Erzieher beschäftigt. Der Beklagte ist Träger von 70
BAG, Urteil vom 25.11.2010 - 2 AZR 323/09SachverhaltDie Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung und zweier Abmahnungen. Der 1958 geborene Kläger war seit April 2000 bei der konzernangehörigen
BAG , Urteil vom 22.09.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 98/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 28.08.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 244/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 8 Ca 1587/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: Eine
BAG , Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 392/08 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 41/07; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 18.12.2006 - Aktenzeichen 26 Ca 152/06; ) Amtliche Leitsätze: Die Anwendung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 10 AZR 863/09 – wie folgt: Nach Abs. 4 S. 1 der Anlage 14 AVR entfällt der Anspruch auf Auszahlung der im Juni des Folgejahres fälligen anteiligen Jahressonderzahlung, wenn der Dienstgeber durch das
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 10 AZR 873/08 – wie folgt: Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der „mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 2.5.2011 – 7 TaBV 7/10 – wie folgt: Die Betriebsratswahl im Betrieb „Zentrale“ der Daimler AG vom 10.3.2010 ist unwirksam. Das Gericht stellte fest, dass jedenfalls die vomWahlvorstand
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.11.2010 – 2 AZR 323/09 – wie folgt: Für ein „Verhandeln“ i. S. v. § 54 Abs. 5 ArbGG reicht es aus, dass eine dem Zweck der Güteverhandlung entsprechende Erörterung stattgefunden hat. War dies der Fall, wird
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.5.2011 – 2 AZR 479/09 – wie folgt: Aktives Eintreten für eine verfassungsfeindliche Partei oder deren Jugendorganisation kann die personenbedingte Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...