BAG , Urteil vom 06.07.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 424/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 28.11.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 54/08; ) (Vorinstanz: ArbG Stuttgart vom 01.04.2008 - Aktenzeichen 7 Ca 8901/07; ) Amtliche Leitsätze: Tritt ein
BAG, Beschluss vom 27.7.2011, 7 ABR 61/10Leitsätze1. Auf Antrag des Arbeitgebers ist eine Betriebsratswahl abzubrechen, wenn sie voraussichtlich nichtig ist. Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht.2. Einem nicht existenten Wahlvorstand kann untersagt
BAG, Urteil vom 16.11.2011, 10 AZR 60/11sachverhalt Die Parteien streiten über die Zahlung von Treuegeld. Der Kläger ist seit 1973 für die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen im Betrieb H tätig. Die Beklagte zahlte bis zum Jahr 2003 Treuegelder
BAG, Urteil vom 7.7.2011, 2 AZR 12/10LeitsätzeDie Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG kann auch durch Zeiten einer Beschäftigung in demselben Betrieb oder Unternehmen erfüllt werden, während derer auf das Arbeitsverhältnis nicht deutsches, sondern
Am 20.1.2012 findet die Jahrestagung imArbeitsrecht von Gleiss Lutz im Sheraton Frankfurt Airport Hotel statt. Die Tagung wird über Entwicklungen in der Gesetzgebung und zur aktuellen Rechtsprechung informieren. Gallner, Richterin am BAG (7. Senat),
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.7.2011 – 3 AZR 398/09 – wie folgt: Die Tarifvertragsparteien sind jedenfalls mittelbar an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Eine tarifliche Regelung wie § 13 Abs. 7 S. 1 VTV 1998, die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.7.2011 – 2 AZR 377/10 – wie folgt: Der Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber nach § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG beginnt, sobald ein Wahlvorstand für die Wahl bestellt ist und für den Kandidaten ein Wahlvorschlag
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.8.2011 – 1 ABR 22/10 – wie folgt: Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG betrifft nur die im BetrVG geregelten Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 6.7.2011 – 4 AZR 494/09 – wie folgt: Eine Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.8.2011 – 10 AZR 202/10 – wie folgt: Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen i. S. v. § 106 S. 1 GewO, § 315 BGB erfordert eine Abwägung der wechselseitigen Interessen. Werden im Zuge einer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.10.2011 – 5 AZR 359/10 – wie folgt: Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.8.2011 – 5 AZR 490/10 – wie folgt: § 1a AEntG a. F. enthält eine gesetzliche Sonderregelung zur Nettolohnklage und lässt eine solche in Höhe der sich im Jahr des Tätigwerden ergebenden Vergütung zu. Die
LAG Köln, Beschluss vom 8.9.2011 - 13 Ta 267/11Leitsätze1. Das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG), das auf einer EG-Richtlinie beruht, sieht in europaweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte vor
Zu Beginn des Jahres findet die 11. Jahrestagung EIAS am 10./11.2.2012 an der Bucerius Law School in Hamburg statt. Thema der Veranstaltung ist die „Betriebsverlagerung – Kollektives Arbeitsrecht und sozialrechtliche Flankierung. Eine Bewertung aus
BBL2012-187-1 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 17.8.2011, 5 AZR 490/10 (Haftung nach § 1a AEntG aF - Berechnung des Nettoentgelts)LeitsätzeNettoentgelt iSv. § 1a Satz 2 AEntG aF ist der nach dem für den betreffenden Arbeitnehmer maßgeblichen
BBL2012-187-2 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.10.2011, 5 AZR 359/10 (Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung)Tenor1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Januar 2010 - 7 Sa 851/09 - wird
BBL2012-188-1BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 17.8.2011, 10 AZR 202/10 (Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten)Tenor1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 12. November 2009 - 6
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...