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WRP 2015, 616
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: In Ear-Kopfhörer (Urteil vom 20.02.2015, 6 U 118/14)

Den Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten trifft eine sekundäre Darlegungslast seiner Bezugsquellen, wenn fraglich ist, ob die betreffenden Produkte von einem nach § 6 Abs. 2 ElektroG registrierten Hersteller stammen und sich der Hersteller mangels Herstellerkennzeichnung auf den Produkten oder ihrer Verpackung nicht ohne weiteres feststellen lässt.

OLG Köln, WRP 2015, 616-623 (Urteil vom 20.02.2015, 6 U 118/14)

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