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WRP 2015, 1407
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Notarielle Unterlassungserklärung (Urteil vom 04.08.2015, 15 O 56/15)

Die Abgabe einer notariellen Unterlassungserklärung steht dem Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage nicht entgegen, da es sich nicht um einen gleichwertigen Vollstreckungstitel handelt. Zum einen ist die notarielle Unterlassungserklärung nicht aus sich heraus sanktionsbewehrt. Zum anderen bestehen hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeiten für das Androhungs- und Bestrafungsverfahren Unklarheiten, …

LG Berlin, WRP 2015, 1407-1411 (Urteil vom 04.08.2015, 15 O 56/15)

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