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WRP 2017, 457
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Notarielle Unterlassungserklärung (Urteil vom 25.01.2017, 5 U 115/15)

Die notarielle Unterlassungserklärung bietet im Vergleich zur gerichtlichen Unterlassungsverurteilung keine gleichwertige Vollstreckungsmöglichkeit (u. a. wegen der Unwägbarkeiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit für das Androhungs- und Vollstreckungsverfahren).

KG Berlin, WRP 2017, 457-460 (Urteil vom 25.01.2017, 5 U 115/15)

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