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WRP 2015, 1411
Tavanti 
KOMMENTAR zu LG Berlin, Urteil vom 04.08.2015, 15 O 56/15

1 Das LG Berlin hat der notariellen Unterwerfungserklärung eine deutliche Absage erteilt. Damit ist die Attraktivität der notariellen Unterwerfung in der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung weiter gesunken. Dies nicht nur deshalb, weil das Urteil gut begründet ist. Allein die bloße Existenz des Urteils bringt den Unterlassungsschuldner in Erklärungsnot: Warum bedient er sich der notariellen Unterwerfung, …

Tavanti, WRP 2015, 1411-1413

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