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WRP 2013, 109
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Vertretungsberechtigter im Impressum (Beschluss vom 21.09.2012, 5 W 204/12)

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG und § 312 c Abs. 1 BGB (in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB) stellen – soweit sie bei juristischen Personen zusätzlich die Angabe des bzw. eines Vertretungsberechtigten im Impressum fordern – keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar. Es fehlt insoweit an einer hinreichenden Grundlage im Unionsrecht.

KG Berlin, WRP 2013, 109-111 (Beschluss vom 21.09.2012, 5 W 204/12)

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