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WRPL 2015, 1
KG Berlin 
Streitwert bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung und Störerhaftung des Absatzmittlers (Beschluss vom 09.08.2013, 5 W 187/13)

Der Streitwert bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung kann regelmäßig bei einem Wettbewerbsverhältnis der Parteien mit 30.000 Euro, bei einer geschäftlichen oder beruflichen Betroffenheit mit bis zu 10.000 Euro und im rein privaten Bereich mit bis zu 7.500 Euro (insbesondere je nach Erkennbarkeit als Werbung, Hartnäckigkeit und Ausmaß der Betroffenheit) bemessen werden.

KG Berlin, WRPL 2015, Heft 12, Online, - (Beschluss vom 09.08.2013, 5 W 187/13)

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