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WRP 2013, 113
Gramespacher 
Kommentar zu OLG München, Urteil vom 27.09.2012, 29 U 1682/12

1 Die Entscheidung des OLG München betrifft einen Zentralaspekt des Direkt- bzw. E-Mail-Marketings: die Möglichkeit des Werbenden, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG rechtlich zwingend erforderliche vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers einer E-Mail-Werbung entsprechend der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu BGH, 10.02.2011 – I ZR 164/09, WRP 2011, …

Gramespacher, WRP 2013, 113-114

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