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WRP 2013, 115
OLG Köln 
Zivilrecht/AGB-Recht: Vorauszahlungsklausel „90 Tage vor Reisebeginn“ in Flusskreuzfahrt-AGB (Urteil vom 14.09.2012, 6 U 104/12)

Der eine Flusskreuzfahrt zwar nicht rechtlich, aber faktisch veranstaltende Vermittler ist Verwender im Sinne des § 1 UKlaG (in Abgrenzung zu BGH NJW 1991, 36).

OLG Köln, WRP 2013, 115-119 (Urteil vom 14.09.2012, 6 U 104/12)

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