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WRP 2013, 1225
Schröder 
Kommentar zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, I-20 U 145/12

1 Das OLG Düsseldorf hat eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Plattformbetreibers für Verstöße der bei ihm werbenden Händler gegen § 5 TMG bejaht. Dabei übersieht das Gericht jedoch, dass sich der Verletzte zunächst an den Verletzer halten muss, bevor eine Inanspruchnahme des Portalbetreibers in Frage kommt. Sodann gewichtet das Gericht – in Verkennung der Rechtsprechung des BGH – die maßgeblichen Interessen entweder gar nicht oder unzutreffend und kommt so zu einem nicht mehr vertretbaren Ergebnis, …

Schröder, WRP 2013, 1225-1227

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