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WRP 2009, 1139
BGH 
Urheberrecht: Cybersky (Urteil vom 15.01.2009, I ZR 57/07)

a) Wer für eine Ware, die nach dem Urheberrechtsgesetz sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig genutzt werden kann, gezielt damit wirbt, dass diese für urheberrechtswidrige Zwecke verwendet werden kann (hier: zur Verletzung des Sendeunternehmen zustehenden Leistungsschutzrechts nach § 87 Abs. 1 UrhG), darf diese Ware nicht in Verkehr bringen, solange die von ihm geschaffene Gefahr einer urheberrechtswidrigen Verwendung fortbesteht.…

BGH, WRP 2009, 1139-1143 (Urteil vom 15.01.2009, I ZR 57/07)

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