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WRP 2016, 527
OLG München 
Urheberrecht: Allegro barbaro (Urteil vom 28.01.2016, 29 U 2798/15)

Der Betreiber der Internetplattform YouTube ist weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzungen, welche durch die Einstellung von Videoclips mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf dieser Plattform begangen werden.

OLG München, WRP 2016, 527-531 (Urteil vom 28.01.2016, 29 U 2798/15)

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