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WRP 2009, 963
BGH 
Markenrecht: My World (Beschluss vom 22.01.2009, I ZB 34/08)

a) Das Erfordernis einer strengen und umfassenden Prüfung der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 MarkenG bedeutet, dass nicht nur eine summarische Prüfung erfolgen darf, sondern alle Gesichtspunkte umfassend zu würdigen sind.

BGH, WRP 2009, 963-967 (Beschluss vom 22.01.2009, I ZB 34/08)

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