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WRP 2020, 244
OLG Nürnberg 
Wettbewerbsrecht: Konkretes Wettbewerbsverhältnis bei Substitutionswettbewerb und bei Behinderungswettbewerb (Sonstiges vom 12.11.2019, 3 U 592/19)

Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG kann sowohl bei Substitutionswettbewerb als auch bei Behinderungswettbewerb vorliegen. Besteht das konkrete Wettbewerbsverhältnis lediglich aufgrund von Behinderungswettbewerb, können nur die sogenannten mitbewerberbezogenen Tatbestände geltend gemacht werden.

OLG Nürnberg, WRP 2020, 244-251 (Sonstiges vom 12.11.2019, 3 U 592/19)

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