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WRP 2012, 469
BGH 
Markenrecht: Echtheitszertifikat (Urteil vom 06.10.2011, I ZR 6/10)

Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Softwarehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen.

BGH, WRP 2012, 469-472 (Urteil vom 06.10.2011, I ZR 6/10)

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